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Kameraeinsatz bei Drohnen nach DSGVO

DJI DrohnenSeit einiger Zeit erfreuen sich Drohnen immer größerer Beliebtheit. Diese ferngesteuerten Flugobjekte lassen sich vielseitig einsetzen. Gern genutzt werden Drohnen mit Kameras, die schier unglaubliche Bilder aus den Lüften senden können. Mittlerweile sind allerdings für den Einsatz von Kameradrohnen strenge Regeln getroffen worden. Drohnen werden sowohl im Privatbereich als auch im gewerblichen Einsatz benutzt. Insbesondere beim Kameraeinsatz spielt der Datenschutz eine wichtige Rolle. Aus diesem Grunde ist in diesem Bereich die DSGVO anzuwenden.

Was ist die DSGVO?

Kameraeinsatz bei Drohnen nach DSGVOUnter der DSGVO ist die sogenannte Datenschutzgrundverordnung zu verstehen. Sie wird seit dem 25.05.2018 angewendet. Die DSGVO ist eine Verordnung der Europäischen Union und gilt demzufolge im gesamten europäischen Wirtschaftsraum. Die Verordnung regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten. Diese Verordnung ist in vielen Bereichen anzuwenden. Beim Kameraeinsatz mit Drohnen kommt die Verordnung ebenfalls zum Einsatz. In aller Regel sind Bildaufnahmen von Personen sogenannte personenbezogene Daten. Bei Nichteinhaltung der DSGVO werden hohe Strafen verhängt.

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Wann sind Aufnahmen mit einer Kameradrohne verboten?

Aufnahmen einer Kameradrohne sind nach DSGVO verboten, sobald eine Person auf einem Bild oder einem Video einer Kameradrohne zu erkennen ist. Da die Kameras der Drohnen in der heutigen Zeit hochauflösende Aufnahmen erzeugen, ist die Erkennbarkeit von Personen fast immer der Fall. Sobald Sie mit der Drohne Aufnahmen von Personen machen, sind diese Bilder grundsätzlich erst einmal verboten und bedürfen weiterer Maßnahmen zur Genehmigung, bevor sie weiterverarbeitet werden dürfen. Wenn auf Ihren Aufnahmen eine fremde Person zu erkennen ist, verdtößt diese Aufnahme grundsätzlich gegen das Gesetz und fällt unter die DSGVO.

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Wann sind die Aufnahmen erlaubt?

Derzeit sind folgende Aufnahmen nach der DSGVO erlaubt:

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  • Wenn die auf den Bildern oder Videos zu sehenden Personen zur Verwendung einwilligen
  • wenn ein Vertragsverhältnis zwischen Drohnenbetreiber und der abgebildeten Person besteht (z.B. bei Werbeaufnahmen)
  • Wenn kein vertragliches Verhältnis besteht und die Einholung der Einwilligung schwierig ist, dann ist die Aufnahme zulässig, wenn der Drohnenbetreiber berechtigte Interessen hat und die Interessen der abgebildeten Personen nicht überwiegen. Das ist beispielsweise der Fall bei Konzerten, Stadtfesten oder anderen Großereignissen mit Menschenansammlungen.

Aufnahmen sind generell nur mit einer Genehmigung gültig. Diese muss in der Regel vor den Aufnahmen oder direkt danach von den auf dem Bild- oder Videomaterial zu sehenden Personen eingeholt werden. Erst dann ist eine Weiterverarbeitung der Bilder bzw. die Erstellung der Aufnahmen erlaubt. Laut DSGVO muss für erlaubte Aufnahmen mit einer Drohne immer eine Genehmigung der zu sehenden Personen vorliegen.

Sphären beachten

Sie sollten bei Ihren Aufnahmen immer die verschiedenen Sphären beachten. Die oben genannten Richtlinien gelten nur dann, wenn sie die Öffentlichkeit betreffen. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Sozialsphäre.

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Sobald Sie mit der Drohne einen Zaun, Mauern, Hecken oder sonstige Begrenzungen überschreiten, kommen Sie in die Privatsphäre anderer Menschen. Grundsätzlich sind dort jegliche Aufnahmen verboten, es sei denn, Sie haben die ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers. Generell sollten Sie davon Abstand nehmen, Aufnahmen in der Privatsphäre oder gar der Intimsphäre anderer Menschen zu machen.

Darf eine Kameradrohne zu eigenen Zwecken eingesetzt werden?

Sie dürfen eine Drohne für private Zwecke einsetzen und damit Aufnahmen für den privaten Gebrauch machen. Die DSGVO gilt in diesem Bereich nicht. Sie benötigen beispielsweise für die Aufnahmen Ihrer Geburtstagsfeier für den privaten Gebrauch keine spezielle Genehmigung. Nach der sogenannten Haushaltsausnahme sind solche Aufnahmen nicht genehmigungspflichtig, auch nicht von den Personen, die auf den Fotos oder Videos zu sehen sind. Nach allgemeiner Auffassung ist dieser Passus ebenfalls gültig, wenn beispielsweise ein Fotograf in Ihrem Auftrag die Bilder oder das Video erstellt.

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Hinweis: Rein private Aufnahmen für den privaten Gebrauch sind von der DSGVO ausgenommen und bedürfen somit keiner gesonderten Genehmigung nach Richtlinien der DSGVO.

Welche Vor- und Nachteile hat der Kameraeinsatz einer Drohne in Bezug auf die DSGVO?

Der Kameraeinsatz bei Drohnen nach der DSGVO bringt einige Vor- und Nachteile mit sich, welche im Folgenden übersichtlich in einer Tabelle aufgeführt sind. Sie können sich somit einen ersten Eindruck darüber verschaffen, was diese Verordnung in Bezug auf den Drohneneinsatz mit sich bringt.

Vorteile Nachteile
Rechte der betroffenen Personen werden geschützt. Drohnenaufnahmen werden aufwändiger, da oft zusätzliche Genehmigungen eingeholt werden müssen.
Genaue Regelungen zur Handhabung stehen bereit. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Strafen.
Missbräuchlicher Einsatz der Kameradrohne wird auf diese Weise minimiert. Rechtslage ist nicht immer eindeutig.

Die DSGVO regelt den Drohneneinsatz dahingehend, dass die personenbezogenen Daten, die damit erzeugt werden, entsprechend den Regelungen verwendet werden. Das schützt insbesondere die Personen, die auf den Bildern oder den Videos zu sehen sind. Generell handelt es sich hier um eine gute Möglichkeit, den Missbrauch der technisch ausgeklügelten Geräte einzudämmen. Insofern ist es als positiv zu betrachten, dass die DSGVO in diesem Bereich Anwendung findet.

Zusätzliches Wissen zu Datenschutz und Drohnen

Neben den bisher erwähnten Sachverhalten zur DSGVO in Bezug auf Kameradrohnen gibt es weitere Dinge zu beachten.

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Da die Verordnung an sich relativ neu ist, gibt es nicht zu jedem Einzelfall eine allgemeine Entscheidung. Im Laufe der Jahre wird sich dieser Zustand ändern und entsprechende Grundsatzentscheidungen zu verschiedenen Sachverhalten werden getroffen. In der DSGVO sind zudem weitere Pflichten wie beispielsweise Informations-, Hinweis-, oder Löschungspflicht zu beachten. Bei einer Missachtung dieser Pflichten können ebenfalls hohe Geldstrafen entstehen.

Welche Gesetze gibt es sonst zu beachten?

Neben der DSGVO sind beim Einsatz von Drohnen weitere Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien zu beachten. Im Folgenden sind einige wichtige Dokumente aufgeführt, die jeder Drohnenpilot unbedingt beherzigen sollte:

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  • Bundesdatenschutzgesetz
  • Richtlinien der Luftfahrt
  • Richtlinien für Drohnen

Hierbei handelt es sich nur um einen kleinen Ausschnitt der jeweiligen Verordnungen, die ein Drohnenpilot beim Einsatz beachten muss. Generell gilt, dass jeder Drohneneinsatz, egal ob mit oder ohne Kamera, stets mit Sorgfalt und Rücksichtnahme auf die Allgemeinheit stattfinden soll.

Fazit

Der Kameraeinsatz bei Drohnen nach DSGVO ist ein komplexes Thema und bisher sind nicht alle Eventualitäten und Sonderfälle geklärt. Dennoch gibt es eine Grundlage dafür, dass die damit erlangten personenbezogenen Daten nur unter festgelegten Voraussetzungen verwendet werden dürfen. Zudem ist in vielen Fällen eine Genehmigung der auf dem Material abgebildeten Personen einzuholen. Auf diese Weise erlangen die Personen Kenntnis darüber und können das Einverständnis für die Aufnahmen geben. Generell untersagt ist der Drohneneinsatz in der Privats- und Intimsphäre anderer Menschen. Der Verstoß ist eine Straftat und wird geahndet.

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