Mehr Infos

ⓘ Hinweise zur Produktauswahl, Finanzierung & Bewertung

Drohnen Störsender: Abwehr gegen Drohnen

Drohnen Störsender: Abwehr gegen DrohnenDrohnen gewinnen immer mehr an Beliebtheit. Genau das ist vielen Menschen, die auf ihre Privatsphäre bedacht sind, jedoch ein Dorn im Auge. Immerhin will wohl niemand in seinem privaten Garten einfach ungefragt aus der Luft fotografiert oder gefilmt werden. Daher stellt sich nicht nur die Frage, ob das Überfliegen von Privatgrundstücken überhaupt erlaubt ist. Denn selbst im Fall eines Verbots gibt es natürlich immer Menschen, die sich genau daran nicht halten. Grundstücksbesitzer greifen in diesem Fall daher häufig auf eine solide Drohnen Abwehr zurück, um sich genau vor diesem Szenario zu schützen. Dazu gibt es zum Beispiel spezielle Drohnen Störsender. Wie genau diese Drohnen stören und ob das mit der Drohnen Abwehr überhaupt etwas bringt, verraten wir Ihnen jetzt. Hier bei uns können Sie sich zu diesem Thema umfassend informieren.

Darf eine Drohe über mein Grundstück fliegen?

Drohnen Störsender: Abwehr gegen DrohnenDen meisten Menschen ist die Antwort auf diese Frage nicht ganz klar. Vielleicht haben auch Sie die leise Vorahnung, dass das in Deutschland wohl nicht erlaubt ist, da Ihre Persönlichkeitsrechte hier vom Staat geschützt werden. Ein explizites Gesetz gegen Drohnen gibt es bisher nicht. Allerdings gibt es eine konkrete Entscheidung von einem Gericht, die eben besagt, dass der angeklagte Pilot nicht das Recht dazu hatte, ein Privatgrundstück mit seiner Drohne zu überfliegen. Dabei spielte es in den Augen des Gerichts nicht einmal eine Rolle, ob die betreffende Drohne über eine Kamera verfügte oder nicht.

» Mehr Informationen

Das AG Potsdam argumentierte in seinem Urteil vom 16. April 2015, welches unter dem Aktenzeichen 37 C 454/13 zu finden ist, damit dass ein Überflug mit einer Drohne ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht sei. Die Privatsphäre der Grundstücksbesitzer oder Mieter würde durch solch einen Drohnenüberflug gestört werden. Während Drohnen-Piloten ihre Drohnen durchaus hobbymäßig nutzen können, ist der Schutz der Privatsphäre Dritter in diesem Fall das stärker zu schützende, wesentlichere Recht. Immerhin ist es so, dass Drohnen-Piloten ihre Drohnen auch dann fliegen lassen können, wenn Sie die Privatsphäre anderer Menschen nicht damit stören. Das ist zum Beispiel auf ihrem eigenen Grundstück oder in öffentlichen Bereichen möglich. Somit wird die Handlungsfreiheit der Drohnen-Piloten durch dieses Urteil nur insoweit beschnitten, wie dies dem Schutz der Privatsphäre anderer dient.

In diesem Zusammenhang sollten Sie jedoch bedenken, dass Sie häufig nicht nachvollziehen können, wer die Drohne steuert, während diese über Ihrem Grundstück fliegt und Sie belästigt beziehungsweise filmt oder fotografiert, obwohl Sie dies eigentlich gar nicht möchten. In dem Fall, der im Jahr 2015 vor dem zuständigen Gericht in Potsdam landete, wusste der Geschädigte, dass es sich dabei um einen Nachbarn handelte, der ihm eins auswischen wollte. Wenn Sie jedoch nicht wissen, wer Ihnen einen Streich spielen will, dann ist ein Drohnen Störsender wohl die einzige Möglichkeit, um sich mit einer effektiven Drohnen Abwehr vor derartigen Eingriffen in Ihre Privatsphäre zu schützen.

Darf man Drohnen abschießen?

Nun stellt sich Ihnen vielleicht die Frage, ob Sie gegen eine derartige Belästigung aus der Luft nicht einfach mit Ihrem Luftgewehr angehen können. Schließlich wäre das doch eine sehr effektive Form der Drohnen Abwehr, während Ihr Nachbar oder jemand anderes seine Drohne einfach unerlaubt über Ihrem Privatgrundstück oder Garten fliegen lässt. Wenn ein Dritter Ihr Recht auf Privatsphäre verletzt, warum sollten Sie dann nicht einfach Jagd auf seine Drohne machen? Immerhin können Sie diese nicht nur mit einem Luftgewehr, sondern inzwischen auch mit speziellen Laserpointern abschießen, die dank Ihrer speziellen Konstruktion ein Loch in den Drohnen-Körper brennen.

» Mehr Informationen

Tipp! Rechtlich gesehen gibt es keine zu 100 Prozent eindeutige Antwort auf diese Frage. Immerhin ist es durchaus so, dass fremdes Eigentum einbehalten oder zerstört werden kann, wenn dies der eigenen Selbsthilfe dient. Das gilt jedoch nur dann, wenn der Staat der betroffenen Person nicht rechtzeitig oder gar nicht helfen kann. Sofern auszumachen ist, wem die Drohne gehört, könnten Sie also die Polizei rufen. Wenn Sie dies jedoch nicht tun und die Drohne einfach abschießen, obwohl die zuständige Staatsmacht Ihnen hätte helfen können, dann ist dies nicht erlaubt und Sie können für Ihr Handeln von der Gegenpartei sogar angezeigt und entsprechend zur Rechenschaft gezogen werden.

Gleichzeitig kann jedoch argumentiert werden, dass Sie sofort handeln müssen, da die Drohne ja sonst mit den Aufnahmen, die sie von Ihnen gemacht hat, wegfliegen könnte. Es wird daher im Ermessen des zuständigen Richters und an den weiteren Umständen liegen, inwiefern Sie das Recht dazu hatten, die Drohne abzuschießen oder nicht. Falls Sie sich dazu gezwungen sehen, eine Drohne über Ihrem Grundstück abzuschießen, sollten Sie auf jeden Fall nicht zu Methoden greifen, die an sich schon illegal sind. Denn die eben bereits angesprochenen Laserpointer sind zum Beispiel in dieser Kategorie einzuordnen.

Drohnen mit einem Drone Jammer stören

Auch die Drohnen Störsender sind nicht ganz unumstritten. Das sollten Sie wissen. Allerdings gibt es immerhin Drohnen Störsender, die angeben, dass die Drohnen dabei nicht zerstört, sondern nur gestört werden. Das Prinzip dieser Drohnen Störsender ist ein einfaches. Wie genau können Sie Drohnen stören? Bei einem Drone Jammer werden Radiowellen verschossen, so dass die Drohnen vom Defender zum Landen gezwungen werden. Das geschieht wie folgt:

» Mehr Informationen
Schritt Hinweise
Störung der Frequenz
  • Die Störsender gegen Drohnen werden genutzt, damit Sie die Fernsteuerung stören können
  • Die Frequenz zwischen der Drohne und dem Piloten wird gestört
Reaktion der Drohne
  • Die Drohne glaubt nun, dass Sie nicht mehr in der Reichweite des Piloten ist, auch wenn das natürlich gar nicht der Wahrheit entspricht
  • Abhängig davon, um welche Art von Drohne es sich handelt, sind nun drei Reaktionen möglich:
    • Die Drohne landet entweder,
    • sie bleibt auf der gleichen Position und wartet im Schwebemodus darauf, dass sie wieder Kontakt zum Piloten herstellt,
    • oder sie fliegt zu dem Punkt zurück, an dem sie ursprünglich in die Luft gegangen ist

Die Abwehr gegen Drohnen ist somit geglückt. Die meisten Störsender gegen Drohnen können nicht nur gegen Quadrocopter, sondern auch gegen Hexakopter und andere Arten von Drohnen eingesetzt werden. Denn es zählt nicht die Bauweise der Drohne, sondern das Prinzip der Frequenzstörung. Allerdings sollten Sie wissen, dass Drohnen Defender aktuell noch sehr teuer sind. Daher sind diese Abwehrmaßnahmen gegen Drohnen ehr für Unternehmen sowie für bestimmte Behörden, nicht jedoch für den reinen Privatgebrauch interessant.

In den meisten Fällen sollten Sie einfach die Polizei rufen und sich aus dem Sichtfeld der Drohne entfernen, sobald Sie diese bemerken. Schauen Sie sich auch in Ihrem Umfeld um, um vielleicht herausfinden zu können, wem die Drohne gehört. Denn im Moment ist es noch so, dass gerade die Drohnen, die sich im Besitz von Privatleuten befinden, keine allzu große Reichweite haben. Somit können Sie verhältnismäßig einfach herausfinden, wem die Drohne wohl gehört und wer entsprechend unerlaubte Aufnahmen von Ihnen gemacht hat.

Vor- und Nachteile eines Drohnen Störsenders

  • Schützen Sie sich effektiv vor Spionage durch Drohnen bzw. Multicopter durch die Nutzung eines Störsenders.
  • Je nach Störsender wird die WLAN-Verbindung der Drohne oder eine andere Frequenz nachhaltig gestört, wodurch das Gerät in den meisten Fällen zu seinem Piloten zurückfliegt.
  • Inzwischen gibt es Modelle die einfach in die Steckdose gesteckt werden und dann die Umgebung nach Drohnen abscannen. Dadurch ist die Handhabung denkbar einfach und unkompliziert.
  • Die Technik von Störsendern entwickelt sich ebenso rasant weiter wie jene der Drohnen. Daher kann es sein, dass die Technik schnell veraltet.

Ähnliche und weiterführende Inhalte:

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (222 Bewertungen, Durchschnitt: 4,50 von 5)
Drohnen Störsender: Abwehr gegen Drohnen
Loading...

Kommentare und Erfahrungen

  1. Eduard Weber am 19. März 2020

    Wenn schon geschrieben wird, was gegen die Drohnen welche unerlaubt über meinem Grundstück fliegen zu machen möglich ist so sollten zumindest Hilfestellungen zur Abwehr gegeben werden. Meint Angabe der Stör – Frequenzen oder Namen der speziellen erwerbbaren Sender und ihre Vertreiber

    Antworten
  2. Eduard Weber am 19. März 2020

    Wenn schon geschrieben wird, was gegen die Drohnen welche unerlaubt über meinem Grundstück fliegen zu machen möglich ist, so sollten zumindest Hilfestellungen zur Abwehr gegeben werden. Meint Angabe der Stör – Frequenzen oder Namen der speziellen erwerbbaren Sender und ihre Vertreiber

    Antworten
  3. Bayern am 30. September 2020

    An alle, die sich über Drohnen ärgern und gleich losballern wollen: Kugeln, die schräg nach oben geschossen werden, kommen in ungefähr demselben Winkel mit annähernd derselben Geschwindigkeit (und Durchschlagskraft) wieder nach unten zurück. Und wenn Ihr dann in einem Wohngebiet irgendwo einen Kilometer weiter oder so jemanden, zb ein spielendes Kind, angeschossen oder im schlimmsten Fall sogar ERschossen habt, dann habt ihr ein Riesenproblem, das in keinem Verhältnis zu einem kleinen Ärgernis steht, das vielleicht so eine Drohne darstellen könnte.
    Deshalb mein Rat: geht zu dem Drohnenpiloten hin, sagt freundlich (!) „Guten Tag“ und redet erstmal mit ihm. Vielleicht hat er ja sogar die polizeiliche Erlaubnis (Ja“ ! Das gibts zumindest hier in Bayern!) über eurem geliebten Grundstück LEGAL (!) zu fliegen und irgendetwas in der Nähe zu fotografieren, zb eine Burg oder Kirche oder so. Immer gemütlich, Leute und schöne Grüße aus Bayern

    Antworten
    • jacky am 11. März 2022

      Guter Artikel? Drohnen-Störsender sind eine bessere Möglichkeit, Drohnen zu widerstehen, jammer-store.de ist eine professionelle Störsender-Website, die Sie bei Interesse durchsuchen können

      Antworten
    • Tessa am 26. August 2022

      Beim Thema Abschießen bin ich ganz bei Ihnen.
      Allerdings – den Piloten ansprechen: in 90% der Fälle kann man den Piloten nicht ausmachen, geschweige denn ansprechen. Laufen Sie mal im Wohngebiet oder im Dorf durch 5+ Gassen und suchen Sie die Person. Bis man den gefunden hat, hat sich der schon längst aus dem Staub gemacht.
      M.E. haben Drohnen in Privathänden genau aus dem Grund nichts verloren.
      Im Rettungsdienst, Kitzrettung, Vermessung durch Ämter usw. bin ich absolut dafür. Alles andere lädt zum Missbrauch ein, gegen den man sich kaum wehren kann. Und das kanns irgendwie nicht sein.

      Antworten
  4. Bayern Antwort am 11. Mai 2022

    So ein Blödsinn,in Physik hast du nicht gut aufgepasst. Mit einem Luftgewehr verschossenes Projektil ist es unmöglich die selbe Kraft aufzuwenden. So ein Schwachsinn von Halbwissen habe ich selten gehört. Die Luft allein schon dient hier als Bremskraft und die meiste Energie geht beim Aufprall verloren und selbst die Gravitation ermöglicht es nicht, die selbe Geschwindigkeit zu erreichen. Außerdem kommt es auch auf das Projektil an und die Form. Du hast zu viel Hollywood gesehen.

    Antworten
  5. Flyer am 5. April 2023

    Die Gesetzeslage wurde 2023 massiv verschärft und Drohnenprüfungen eingeführt. Wer eine fremde Drohne (auch über seinem eigenen Grundstück) zum Absturz bringt, macht sich strafbar.

    Antworten

Neuen Kommentar verfassen