Drohnen & Gesetze: Aktuelle Rechtslage
Alle Themen im Überblick
In den nachfolgenden Artikel geht es u. a. um diese Themen:
» Mehr Informationen- Welche Bestimmungen müssen beachtet werden und warum?
- Unterschied zwischen privater Nutzung und kommerzieller Nutzung
- Drohnen Versicherung
- Die allgemeine Aufstiegsgenehmigung
- Rechtslage zum Flugverhalten mit einer Drohne
- Drohnen Führerschein
Welche Bestimmungen müssen beachtet werden und warum?
Eine Drohne zu bedienen kann in der Freizeit ein großer Spaß sein. Andere nutzen sie sogar für gewerbliche Zwecke, wie zur Erstellung von professionellen Fotos und Videos. Damit durch die Nutzung die Rechte von Privatpersonen nicht gefährdet werden und auch andere Flugobjekte, Personen, Tiere und ähnliches geschützt werden, gelten einige Bestimmungen und Genehmigungen, die eingehalten werden müssen. Um welche Genehmigungen es sich handelt und inwiefern sie eingeholt werden, hängt teilweise von der Art der Nutzung ab. Beispielsweise gelten für private Freizeitnutzungen andere Bestimmungen als für kommerzielle Nutzungen. Auch die Größe und das Gewicht des Gerätes spielt eine Rolle.
» Mehr InformationenMomentan gibt es noch kein bundeseinheitliches Drohnen Gesetz in Deutschland. Bestrebungen auf europäischer Ebene dazu gibt es schon seit geraumer Zeit. Dennoch muss nach wie vor auf die, vom Gesetzgeber bisher festgelegten, Drohnen Gesetze zurückgegriffen werden, die sich innerhalb Deutschlands zwischen den Bundesländern und auch zu Österreich, der Schweiz sowie zu den USA deutlich unterscheiden können. Zu einer Gesetzesänderung kann es jederzeit kommen.
Wer also im Besitz einer Drohne ist und sie privat fliegen oder gewerblich fliegen möchte, sollte auf folgende Versicherungen und Genehmigungen besonders achten:
- Abschließung einer Haftpflichtversicherung (Pflicht)
- Kaskoversicherung (optional)
- Aufstiegsgenehmigung
- Genehmigung von Urhebern (z.B. von Gebäuden)
- Erlaubnis der Grundstücksbesitzer
- Erlaubnis gefilmter Personen
Unterschied zwischen privater Nutzung und kommerzieller Nutzung
Die Drohnen Gesetze und Bestimmungen für die Drohnennutzung unterscheiden sich nach Art der Verwendung. Für kommerziell professionelle Einsatzgebiete herrschen andere Bestimmungen als bei einer privaten Nutzung. Meist gelten für Erstere strengere Vorschriften. Aber was gilt nun als kommerziell und was als privat?
» Mehr InformationenWird ein Drohnen-Modell für Sport und Freizeitaktivitäten verwendet, gilt sie gesetzmäßig als Flugmodell und wird dem privaten Bereich angeordnet. Dem Einsatz liegen keine gewinnbedingten Gedanken zugrunde. Sämtliche andere Aktivitäten, die eine gewerbliche Nutzung einschließen, auch wenn keine Gewinnabsicht dahinter steht, fallen in die kommerzielle Sparte. Dort gelten die Drohnen als unbemannte Luftfahrzeuge.
Gewerbliche Tätigkeiten schließen unter anderem ein:
- Hochladen der Videos auf YouTube in Bezug zur Gewinnerzielung durch den eigenen Kanal
- Hochladen auf Unternehmenswebsites
- Veröffentlichungen auf Facebook zu Bewerbungszwecken von Unternehmen oder Dienstleistungen
- Erstellung für Stock-Foto-Plattformen
- entgeltliche Flüge für Auftraggeber
Wie bereits erwähnt, können von Bundesland zu Bundesland kleine Unterschiede in der Bestimmung von privater und geschäftlicher Nutzung aufkommen. Hierbei handelt es sich nur um eine kleine Auswahl an Unterscheidungskriterien.
Drohnen Versicherung
Für jeden Drohnenbesitzer gilt eine Versicherungspflicht, ob diese nun privat fliegen oder gewerblich fliegen. Jeder Eigentümer muss eine Haftpflicht für sein Gerät abschließen. In den meisten Fällen erfolgt diese Versicherung extern zu der privaten Haftpflichtversicherung, da Drohnen in dem normalen Paket meist nicht mit enthalten sind. Infos darüber kann jeder durch ein Gespräch mit seinem Versicherer bekommen. In einigen Fällen kann dieser Aspekt in die bereits erlangte Haftpflicht mit einfließen, soweit das Gerät als Spielzeug deklariert wird und es ein Eigengewicht von weniger als fünf Kilogramm aufweist.
» Mehr InformationenTipp! Die Versicherung ist in dem Sinne wichtig, da der Nutzer der Drohne durch möglich entstehende Schadenskosten, bei dem Absturz der Drohne auf Personen oder auf Sachen oder beim Verursachen von einem Unfall auf der Straße oder der Autobahn, geschützt wird. Solche Szenarien können schneller passieren, als geglaubt. Menschliches oder technisches Versagen sind nie auszuschließen. Auch plötzliche Änderung der Wetterbedingungen kann eine Ursache sein. In diesem Sinne ist eine Haftpflichtversicherung äußerst empfehlenswert.
Vor- und Nachteile einer Drohnen Versicherung
- Sofern Sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten, stehen Ihre Flüge während der privaten und gewerblichen Nutzung unter Versicherungsschutz. Mehr dazu erfahren Sie in der Leistungsbeschreibung der Versicherungen.
- Abgesehen von den USA und Kanada gelten Drohnen Versicherungen im Normalfall weltweit.
- Die Kosten für Versicherungen halten sich im Rahmen. Abhängig von der Größe des Multicopters zahlen Sie bei einigen Unternehmen nur einen jährlichen Beitrag von 80 Euro für eine Deckungssumme von 1,5 Millionen Euro.
- Sollten Sie sich beispielsweise dazu hinreißen lassen, die Drohne außerhalb ihrer Sichtweite fliegen zu lassen oder sie mit Waffen zu kombinieren, erlischt der Versicherungsschutz, weil Sie gesetzlich widrig gehandelt haben.
Die allgemeine Aufstiegsgenehmigung
Laut Gesetzgeber gilt diese vor allen Dingen für gewerbliche Nutzer. Normalerweise muss vor jedem Flug eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde eingeholt werden. Durch die allgemeine Aufstiegsgenehmigung können solche Umstände vor jedem Flug umgangen werden. Für die Beantragung ist der Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes notwendig. Werden alle Voraussetzungen erfüllt, gilt die Genehmigung für 2 Jahre. Mit ihr können alle Drohnen mit einem Abfluggewicht bis zu 10 kg starten. Die Flugzeit ist auf einen täglichen Zeitraum von 30 Minuten vor Sonnenaufgang bis 30 Minuten nach Sonnenuntergang begrenzt. Ein möglicher Nachtflug an sich ist somit nicht gegeben. Die Aufstiegsgenehmigung ist nur für das entsprechende Bundesland gültig. Mit einem formlosen Antrag kann dies allerdings auf weitere Landesluftfahrtbehörden erweitert werden. Für die Bundesländer Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz, Baden Württemberg und Hamburg muss jedoch eine neue Genehmigung eingeholt werden.
» Mehr InformationenKönnen die Bedingungen für eine allgemeine Aufstiegserlaubnis, aus unterschiedlichen Gründen nicht erfüllt werden, muss vor jedem Flug eine Einzelerlaubnis eingeholt werden. In Deutschland können Genehmigungen von unbemannten Luftfahrzeugen bis zu einer Gewichtsklasse bis 25 Kilogramm ausgestellt werden. Höhere Gewichtsklassen sind in Deutschland nicht für Flüge zugelassen.
Zudem werden kommerzielle Nutzer durch die Aufstiegsgenehmigung verpflichtet, die zuständigen Ordnungsbehörden und Naturschutzbehörden über ausstehende Füge zu unterrichten. Möglicherweise wurde für ein Naturschutzgebiet, wenn vorhanden, bestimmte Richtlinien festgesetzt. Außerdem ist eine Dokumentation über alle Flüge verpflichtend. Kommt es zu Unfällen oder Personenschäden, sind diese bei der Behörde zu melden.
Entfall des Genehmigungsantrags
Wird die Drohne für freizeitliche Zwecke genutzt, ist eine Genehmigung laut Rechtslage nicht pflichtend, wenn folgende Aspekte eingehalten werden:
- es wird nicht über eine Menschenmenge geflogen
- das Drohnengewicht beträgt maximal 5 Kilogramm
- falls ein Verbrennungsmotor vorhanden ist, wird ein Abstand von 1,5 Kilometern zu Wohnsiedlungen eingehalten
- das Flugmodell läuft nicht über ein Raketenantrieb mit mehr als 20 Gramm Treibsatz
Rechtslage zum Flugverhalten mit einer Drohne
Hier gelten ebenfalls leicht unterschiedliche Richtlinien in Bezug auf den Luftraum, in dem geflogen werden darf, und der privaten, sowie der kommerziellen Nutzung der Drohnen.
» Mehr InformationenFrage | Antwort |
---|---|
Gibt es eine maximale Flughöhe und Einschränkung an Flugplätzen? | Ein wichtiger Punkt des Flugverhaltens ist die Flughöhe. Für gewerbliche Betreiber gilt aufgrund der allgemeinen Aufstiegserlaubnis eine Höhe von maximal 100 Metern. Für die private Nutzung sind die Regeln nicht ganz so exakt formuliert. Generell gilt, dass Flugmodelle den unkontrollierten Luftraum nutzen dürfen. In Fachkreisen handelt es sich um den Luftraum G. Dieser erstreckt sich auf eine Höhe von rund 762 Metern. Theoretisch könnten Modellflieger diesen Raum voll ausnutzen. Allerdings werden sie durch die Richtlinie eingeschränkt, dass der Flieger nur in Sichtweite geflogen werden darf. Dementsprechend fällt die Reichweite der Höhe wesentlich geringer aus.
Für den kontrollierten Luftraum oder falls in der Nähe Flughafen mit einer Flugverkehrskontrollstelle liegen, muss generell eine Verkehrsfreigabe eingeholt werden. Entfallen tut diese Pflicht nur, wenn:
Generell ist es so, dass in der Nähe der Flugzeuge, also an Flugplätze und Häfen, häufig Kontrollzonen eingerichtet werden. Flughafengebiete falle in den Luftraum D. Dieser Luftraum wird gesondert reguliert. So wird die Höhengrenze bei dem Übergang vom unkontrollierten Luftraum zum kontrollierten Luftraum schrittweise abgesenkt. Dabei handelt es sich oft nur noch um Höhen von 518 oder 304 Metern. In solchen Zonen gelten dementsprechend stärkere Einschränkungen. |
Drohnen Gesetz in Deutschland: Wie weit ist die maximale Sichtweite? | Wie bereits erwähnt darf die Drohne nur in Sichtweite Ihres Piloten oder in Sichtweite einer dritten Person fliegen, die mit dem Piloten in direktem Kontakt steht. Für Flüge außerhalb der Sichtweite gilt ein Flugverbot. Diese Regelung muss auch bei der Verwendung einer FPV Brille mit Antenne beachtet werden. Diese Brillen erweitern den Horizont der steuernden Person, die das Gefühl bekommt direkt im Flugobjekt zu sitzen und alles aus der ersten Reihe zu sehen. Aufgrund ihrer Funktionsfähigkeit ist der Anreiz natürlich sehr groß. Doch auch wenn durch die Brille sich ein noch größeres Blickfeld ergibt, das Gerät besser zu steuern und Entfernungen besser abzuschätzen sind, gilt laut Gesetz, dass die Sichtweite vom Boden aus eingehalten werden muss. Die FPV-Funkübertragung läuft über Frequenzen von 2,4 GHz bis maximal 10 mW und 5,8 GHz bis 25 mW. |
Darf eine Drohne über mein Grundstück fliegen? | Ein Drohnenflug über ein Privatgrundstück ist nur dann erlaubt, wenn laut §4 Absatz 1 BDSG eine Genehmigung der Privatperson eingeholt wurde. Generell sind die Auflagen zum Schutz der Privatsphäre und personenbezogenen Daten sehr hoch. Somit dürfen keine Gegenstände oder Gebäude aufgenommen werden, die eine Person identifizieren können. Darunter fallen auch Autokennzeichen. Wer im öffentlichen Raum fliegt, muss sicherstellen, dass eine gezielte Überwachung und daraus folgender Belästigung, ausgeschlossen werden kann.
Diese Gesetze gelten für Nutzer jeglicher Art. Auch, wenn eine Spielzeugdrohne im eigenen Garten verwendet und über Grundstück fliegt, darf die Privatsphäre vom Nachbar nicht beeinträchtigt werden. Falls der Nachbar durch zivile Nutzung jemanden mit einer Drohne stört und dieser sich dagegen wehren möchte, sollte beachten, dass keine aktive Zerstörung der Drohne unternommen werden darf. Selbst der Einsatz von einem Störsender ist in Deutschland untersagt. Generelles Flugverbot gilt für folgende Gebiete:
Nachtflüge, ob nun mit Nachtsicht oder ohne, sind nicht gestattet. Eventuell lässt sich in manchen Bundesländern eine Einzelerlaubnis einholen, wenn das Gerät mit entsprechender Beleuchtung startet. |
Drohnen Führerschein
Für Drohnen, die als Modellflieger und vor allen Dingen als Spielzeug in privater Absicht genutzt werden, braucht es zur Verwendung keine spezielle Schulung, da auch häufig Kinder diese in der Hand haben. Wer die Geräte allerdings zu größeren Zwecken verwenden möchte, sei es nun als Hobby oder eine professionelle Nutzung zu kommerziellen Zwecken, kann das Angebot einer Drohnen Schulung in Anspruch nehmen. Während dieses Seminars werden die Teilnehmer unter anderem über die Gesetzeslage in Deutschland und anderen Ländern, über die Technik und die Flugweise der Drohnen informiert. Der Kurs kann mit einem Drohnen Führerschein abgeschlossen werden.
» Mehr Informationen
Alles in allem sehr informativ aber auf die neue Kennzeichnungspflicht der Drohne über 250 Gramm wurde hier nicht hingewiesen. Habe hier etwas kopiert und eingefügt:
Die neue Drohnen-Verordnung ist da!
Laut LuftVZO muß jede Drohne ab 0,25 Kilogramm Startgewicht gekennzeichnet werden. Das Drohnen-Kennzeichen in Form einer feuerfesten Plakette muß Name und Anschrift enthalten. Die Plakette muß eine dauerhafte und feuerfeste Beschriftung besitzen. Es wird eine Plakette aus Aluminium empfohlem mit einer Gravur.
dazu noch:
Drohnen haben anderen Fluggeräten immer auszuweichen!
Grüße
Ich bitte dringend darum, das Bundesnaturschutzgesetz, §39, allgemeiner Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen, zu beachten.
Danach macht sich strafbar, wer wildlebende Tiere mutwillig beunruhigt, d.h. mit einer Drohne z.B. einen Weißstorch am Nest zu filmen geht nur mit wirklich großem Abstand! Sobald der Vogel z.B. aufsteht und in Richtung Drohne schaut, ist er bereits beunruhigt, falls er abfliegen sollte, wäre das sogar bereits schon eine erhebliche Störung, vielleicht kühlen dann z.B. die Eier aus! Ähnlich ist das bei anderen Vogel- oder Tierarten! Beste Grüße.
Hallo,
ich kann auf meinem Grundstück meine Drohne ( 237 Gramm ) starten und Landen lassen. Ich habe auch vo 2 Nachbarn die Genehmigung bekomme ,über das Grundstück zu fliegen.
O.Behrens